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Fassungsvergleich zu Einräumung von Privilegien und Immunitäten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einräumung von Privilegien und Immunitäten 1
§ 3neu
in Kraft ab 09.02.1991 · idF BGBl. Nr. 60/1991 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit der endgültigen Beendigung der Tätigkeit der Gemeinsamen Beratungsgruppe außer Kraft.