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Fassungsvergleich zu Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht 1
§ 6neu
in Kraft ab 10.07.1945 · idF StGBl. Nr. 47/1945 § 6↗RIS↗
§ 6.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Justizminister beauftragt.