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Fassungsvergleich zu Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV 1
§ 2neu
in Kraft ab 18.07.1962 · idF BGBl. Nr. 184/1962 § 2↗RIS↗
§ 2.
Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bei einer Bäuerlichen Schlichtungsstelle oder bei der Bäuerlichen Oberschlichtungsstelle anhängig sind, sind von diesen Behörden nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.