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Fassungsvergleich zu Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.07.1947 · idF BGBl. Nr. 117/1947 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Bundesministerium für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres betraut.