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Fassungsvergleich zu Wiederherstellung des österreichischen Testamentsrechtes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiederherstellung des österreichischen Testamentsrechtes 1
§ 3neu
in Kraft ab 08.03.1947 · idF BGBl. Nr. 30/1947 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die bis zum 27. April 1945 in der Republik Österreich in Kraft gestandenen Vorschriften über Militärtestamente bleiben auch für die Gültigkeit letztwilliger Verfügungen maßgebend, die nach diesem Zeitpunkte aus Anlaß des Weltkrieges 1939 bis 1945 gemäß diesen Vorschriften errichtet sind.