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Fassungsvergleich zu Zeichen, Registrierungsausschluß - IAEO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zeichen, Registrierungsausschluß - IAEO 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.06.1961 · idF BGBl. Nr. 48/1961 § 1↗RIS↗
§ 1.
Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird das in der Anlage abgebildete Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen.