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Fassungsvergleich zu Zeichen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Zeichen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zeichen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und Zeichen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung 1
§ 2neu
in Kraft ab 15.11.1968 · idF BGBl. Nr. 160/1968 § 2↗RIS↗
§ 2.
Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.