Änderungen zwischen den Fassungen
§ 62neu
VIII. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmung
§ 62.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. Juni 1980 verliert der Erlaß des Bundesministeriums für Justiz vom 13. Juli 1959, JABl. Nr. 16/1959 (Rechtshilfeerlaß für Strafsachen) seine Wirksamkeit.