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Fassungsvergleich zu Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 03.07.1991 · idF BGBl. Nr. 351a/1991 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich der im § 2 Z 1 bis 5 FBG genannten Rechtsträger angeordnet.