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Fassungsvergleich zu Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu den festen Beträgen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu den festen Beträgen 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.05.1992 · idF BGBl. Nr. 214/1992 § 2↗RIS↗
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1992 in Kraft.
(2) Sie ist auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach ihrem Inkrafttreten beendet worden ist.