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Fassungsvergleich zu Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 09.04.1993 · idF BGBl. Nr. 236/1993 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich der im § 2 Z 6 bis 11 FBG genannten Rechtsträger angeordnet.