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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Richtwerts für das Bundesland Oberösterreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Richtwerts für das Bundesland Oberösterreich (aufgehoben) 1
§ 1aufgehoben
in Kraft 01.03.1994 – 31.03.1995 · idF BGBl. Nr. 143/1994 § 1↗RIS↗
§ 1.
Auf Grund des § 4 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993 Art. IX, in Verbindung mit dessen § 3 Abs. 6 wird für das Bundesland Oberösterreich der Richtwert für die mietrechtliche Normwohnung mit dem Betrag von .......................................... 54,60 S je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat festgesetzt.