Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Schuhkennzeichnungsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schuhkennzeichnungsverordnung 1
§ 6neu
in Kraft ab 23.03.1996 · idF BGBl. Nr. 587/1995 § 6↗RIS↗
§ 6.
Zu den in dieser Verordnung vorgeschriebenen Angaben können weitere schriftliche Angaben hinzukommen, die gegebenenfalls auf der Kennzeichnung vermerkt werden.