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Fassungsvergleich zu Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Grundbuchsumstellungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Grundbuchsumstellungsgesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.1998 · idF BGBl. II Nr. 139/1998 § 1↗RIS↗
§ 1.
Mit den Eintragungen des Hauptbuchs sind die Eintragungen des Grundsteuer- oder Grenzkatasters wiederzugeben, aus denen sich ergibt, ob ein Grundstück in den Grenzkataster eingetragen ist und ob die Fläche auf Grund von numerischen Angaben (Koordinaten, Maßzahlen) berechnet wurde.
Schlagworte
Grundsteuerkataster