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Fassungsvergleich zu Verjährung des Verzinsungsanspruches aus Staatsschuldverschreibungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verjährung des Verzinsungsanspruches aus Staatsschuldverschreibungen (aufgehoben) 1
§ 6aufgehoben
in Kraft 01.06.1875 – 31.12.2018 · idF RGBl. Nr. 49/1875 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 § 6↗RIS↗
§. 6.
Der Minister der Finanzen und der Justiz sind mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.
Wien, am 28. März 1875.