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Fassungsvergleich zu Scheidemünzen zu 25 Schilling „150 Jahre Technische Hochschule Wien“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Scheidemünzen zu 25 Schilling „150 Jahre Technische Hochschule Wien“ 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 2↗RIS↗
§ 2.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgenden Bestimmungen maßgebend:
Die eine Seite der Münze hat das Kopfbild des Gründers der Technischen Hochschule Wien in rechter Seitenansicht, kreisförmig umgeben von den Umschriften „150 Jahre Technische Hochschule Wien“ und „J. J. R. v. Prechtl“, sowie die Jahreszahl „1965“ zu zeigen. Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „25“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig Schilling“ zu tragen.