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Fassungsvergleich zu Scheidemünzen zu 25 Schilling „Maria Theresientaler“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Scheidemünzen zu 25 Schilling „Maria Theresientaler“ 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 2↗RIS↗
§ 2.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
Die eine Seite der Münze hat das Brustbild der Kaiserin samt Umschrift zu zeigen, das dem auf dem Maria Theresientaler befindlichen gleicht. Die Umschrift lautet: „M.THERESIA.D.G.R.IMP. HU.BO.REG.“. Links und rechts des Brustbildes befinden sich die Jahreszahlen „1717“ und „1780“, darunter die Jahreszahl „1967“. Die andere Seite der Münze hat in der Mitte die Zahl „25“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig Schilling“ zu tragen.