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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Kupfer-Nickel und Einziehung von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Silber××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Kupfer-Nickel und Einziehung von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Silber 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 1↗RIS↗
§ 1.
Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden ab 15. Jänner 1969 im Wege der Oesterreichischen Nationalbank Scheidemünzen zu 5 Schilling in folgender Ausstattung ausgegeben werden:
Die Münzen sind aus einer Legierung von 75 v. H. Kupfer und 25 v. H. Nickel herzustellen; ihr Durchmesser hat 23'5 mm, ihr Stückgewicht 4'8 g zu betragen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 178/1963