Änderungen zwischen den Fassungen
Ausgabe von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Kupfer-Nickel und Einziehung von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Silber
1§ 0↗RIS↗
§ 1neu
§ 1.
Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden ab 15. Jänner 1969 im Wege der Oesterreichischen Nationalbank Scheidemünzen zu 5 Schilling in folgender Ausstattung ausgegeben werden:

Die Münzen sind aus einer Legierung von 75 v. H. Kupfer und 25 v. H. Nickel herzustellen; ihr Durchmesser hat 23'5 mm, ihr Stückgewicht 4'8 g zu betragen.
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