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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „80. Geburtstag von Bundeskanzler Ing. Julius Raab“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „80. Geburtstag von Bundeskanzler Ing. Julius Raab“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münzen sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite der Münze hat das Kopfbild des verstorbenen Bundeskanzlers Ing. Julius Raab in Seitenansicht, umgeben von der Umschrift „1891 Ing. Julius Raab 1964“ und die Jahreszahl „1971“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.