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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „Hochschule für Bodenkultur in Wien“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „Hochschule für Bodenkultur in Wien“ 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 1↗RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 100jährigen Bestehens der Hochschule für Bodenkultur in Wien werden ab dem 9. Oktober 1972 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.