Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling „100. Geburtstag von Max Reinhardt“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling „100. Geburtstag von Max Reinhardt“ 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Münzen sind aus einer Legierung von 800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 30 mm, ihr Rauhgewicht 13 g, ihr Feingehalt 10'4 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.