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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 5↗RIS↗
§ 5.
Mit Ablauf des 31. März 1977 verliert die Verordnung BGBl. Nr. 54/1957 ihre Wirksamkeit.