Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „125 Jahre Gendarmerie in Österreich“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „125 Jahre Gendarmerie in Österreich“ 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 1↗RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 125jährigen Bestehens der Gendarmerie in Österreich werden ab dem 10. Juni 1974 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.