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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „1200 Jahre Dom zu Salzburg“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „1200 Jahre Dom zu Salzburg“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite der Münze hat die Bischöfe Rupert und Virgil, den Dom und das Landeswappen von Salzburg, umgeben von der Umschrift „1200 Jahre Dom zu Salzburg 1974“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.