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Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Österreichischer Rundfunk“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Österreichischer Rundfunk“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Österreichischer Rundfunk“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Österreichischer Rundfunk“
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Österreichischer Rundfunk“
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Anläßlich der 50-Jahr-Feier des Österreichischen Rundfunks werden ab dem 23. September 1974 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.