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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Österreichischer Rundfunk“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Österreichischer Rundfunk“ 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 1↗RIS↗
§ 1.
Anläßlich der 50-Jahr-Feier des Österreichischen Rundfunks werden ab dem 23. September 1974 Scheidemünzen zu 50 Schilling ausgegeben.