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Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „20 Jahre Staatsvertrag“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „20 Jahre Staatsvertrag“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „20 Jahre Staatsvertrag“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „20 Jahre Staatsvertrag“
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „20 Jahre Staatsvertrag“
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Anläßlich der 20. Wiederkehr des Tages, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, werden ab dem 15. Mai 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.