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Fassungsvergleich zu Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum Zinsensubventionskonto××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum Zinsensubventionskonto 1
§ 1neu
in Kraft ab 20.04.1977 · idF BGBl. Nr. 160/1977 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, am 29. April 1977 einen Beitrag in Schilling im Gegenwert von 2 300 000 Sonderziehungsrechten an das Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds zu leisten.
(2) Die Oesterreichische Nationalbank wird mit der banktechnischen Durchführung dieser Beitragsleistung betraut.