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Fassungsvergleich zu Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung - Kapitalanteile 1
§ 2neu
in Kraft ab 30.12.1977 · idF BGBl. Nr. 656/1977 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.