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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „900 Jahre Festung Hohensalzburg“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „900 Jahre Festung Hohensalzburg“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat die Festung Hohensalzburg und die Inschrift „900 Jahre Festung Hohensalzburg“ zu tragen.
(2) Die andere Seie hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.