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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Gmunden“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Gmunden“ 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 1↗RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 700-Jahr-Jubiläums der Stadterhebung von Gmunden werden ab dem 25. April 1978 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.