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Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Gmunden“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Gmunden“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Gmunden“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Gmunden“
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Gmunden“
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 700-Jahr-Jubiläums der Stadterhebung von Gmunden werden ab dem 25. April 1978 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.