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Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „1100 Jahre Villach“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „1100 Jahre Villach“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „1100 Jahre Villach“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „1100 Jahre Villach“
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „1100 Jahre Villach“
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 1100-Jahr-Jubiläums der erstmaligen Nennung von Villach werden ab dem 19. September 1978 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.