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Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Wiener Neustädter Dom“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Wiener Neustädter Dom“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Wiener Neustädter Dom“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „700 Jahre Wiener Neustädter Dom“
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Anläßlich der 700-Jahr-Feier des Domes zu Wiener Neustadt werden ab dem 27. März 1979 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.