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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „Festspiel- und Kongreßhaus Bregenz“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 100 Schilling „Festspiel- und Kongreßhaus Bregenz“ 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 1↗RIS↗
§ 1.
Anläßlich der Inbetriebnahme des Festspiel- und Kongreßhauses Bregenz werden ab dem 23. Oktober 1979 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.