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Fassungsvergleich zu Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den Bund als Alleinschuldner××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übergang einer ERP-Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den Bund als Alleinschuldner 1
§ 2neu
in Kraft ab 18.03.1981 · idF BGBl. Nr. 131/1981 § 2↗RIS↗
§ 2.
(1) Der Betrag von S 18 835 975,31 ist vom Bund in 26 gleichen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten a S 720 000,-- und einer Rate von S 115 975,31 in den Jahren 1979 bis 1992, beginnend am 1. Juli 1979 an den ERP-Fonds zurückzuzahlen.
(2) Die auf den jeweils aushaftenden Kreditbetrag entfallenden Zinsen in Höhe von 3% p. a. werden zu den gleichen Terminen wie die Kapitalraten halbjährlich im nachhinein beglichen.
(3) Die Gesamtbelastung für den Bund in den Jahren 1979 bis 1992 wird insgesamt S 22 728 772,15 betragen.