Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „1000 Jahre Steyr“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „1000 Jahre Steyr“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat die ehemalige Styraburg, gelegen am Zusammenfluß von Enns und Steyr, sowie die Inschrift „1000 Jahre Steyr“ und die Jahreszahl „1980“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze hat in erhabenen Zeichen sechsmal die Zahl „500“ mit dazwischenliegenden Verzierungen aufzuweisen.