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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100. Geburtstag von Otto Bauer“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100. Geburtstag von Otto Bauer“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Kopfbild von Otto Bauer, die Inschrift „Otto Bauer“ und die Jahreszahlen „1881-1981“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze hat in erhabenen Zeichen sechsmal die Zahl „500“ mit dazwischenliegenden Verzierungen aufzuweisen.