Rechtstracker.at
Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „825 Jahre Mariazell“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „825 Jahre Mariazell“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „825 Jahre Mariazell“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „825 Jahre Mariazell“
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „825 Jahre Mariazell“
Fassungsvergleich zu
Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „825 Jahre Mariazell“
×
alle §§
§ 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „825 Jahre Mariazell“
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 825 Jahr-Jubiläums von Mariazell werden ab dem 6. Juli 1982 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.