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Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „100 Jahre Parlamentsgebäude“
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 100 Jahr-Jubiläums des Parlamentsgebäudes werden ab dem 29. November 1983 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.