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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „175. Jahrestag des Tiroler Freiheitskampfes“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „175. Jahrestag des Tiroler Freiheitskampfes“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat Andreas Hofer in Tiroler Landestracht mit Fahne in der linken Hand, die Jahreszahlen „1809“ und „1984“, den Tiroler Adler sowie die Umschrift „175. Jahrestag des Tiroler Freiheitskampfes“ und das Münzstättenzeichen „F“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.
(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.