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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „700 Jahre Stift Stams“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „700 Jahre Stift Stams“ 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 1↗RIS↗
§ 1.
Anläßlich des 700 Jahr-Jubiläums des Stiftes Stams werden ab dem 2. Oktober 1984 Scheidemünzen zu 500 Schilling ausgegeben.