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Norm
Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“
Fassungen
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“
BGBl
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“
Judikatur
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“
§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF
BGBl. Nr. 597/1988
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Ab 13. Juni 1986 werden Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“ ausgegeben.