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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „500 Jahre Haller Taler“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat das Motiv der ersten Talermünze mit der Gestalt des Erzherzoges Sigismund und der Randschrift „SIGISMUNDUS ARCHIDUX AUSTRIE“ sowie die Umschrift „ERSTE TALERMÜNZE GEPRÄGT IN HALL IN TIROL“, die Jahreszahlen „1486“ und „1986“ und das Münzstättenzeichen „F“ zu zeigen.
(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.
(3) Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.