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Fassungsvergleich zu Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „850 Jahre Benediktinerabtei St. Georgenberg-Fiecht“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „850 Jahre Benediktinerabtei St. Georgenberg-Fiecht“ 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 597/1988 § 3↗RIS↗
§ 3.
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
1. Die eine Seite hat in der oberen Hälfte die Benediktinerabtei St. Georgenberg, darunter die Zahl „850“, das Stiftswappen und das Wort „JAHRE“, in der unteren Hälfte das Stift Fiecht sowie die Umschrift „BENEDIKTINERABTEI ST. GEORGENBERG-FIECHT“ und die Jahreszahlen „1138-1988“ zu zeigen.
2. Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „500“, darunter das Wort „SCHILLING“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „REPUBLIK ÖSTERREICH“ zu tragen.
3. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „FUENFHUNDERT SCHILLING“ aufzuweisen.