Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.07.1990 · idF BGBl. Nr. 466/1990 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen neunten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 1 597 860 000 Schilling.