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Fassungsvergleich zu Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.04.1991 · idF BGBl. Nr. 173/1991 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 412,7 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 188,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
(2) Der Betrag für die Erhöhung der österreichischen Quote ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu leisten.