Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zweites Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds - Beitrag 1
§ 1neu
in Kraft ab 03.08.1991 · idF BGBl. Nr. 416/1991 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Republik Österreich leistet zum zweiten Fenster des Gemeinsamen Rohstoffonds einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 2 Millionen US-$.