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Fassungsvergleich zu Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag 1
§ 1neu
in Kraft ab 11.01.1992 · idF BGBl. Nr. 24/1992 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Republik Österreich leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zu der 6. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 465 163 311 S.