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Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 11.01.1992 · idF
BGBl. Nr. 24/1992
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Die Republik Österreich leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zu der 6. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 465 163 311 S.