Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu VO-Sicherungsmaßnahmen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes (VO-Sicherungsmaßnahmen) 1
§ 1geändert
in Kraft 01.01.1995 – 18.12.2020 · idF BGBl. Nr. 40/1995 § 1↗RIS↗
in Kraft ab 19.12.2020 · idF BGBl. Nr. 40/1995 § 1↗RIS↗
§ 1.
Sicherungsmaßnahmen sind solche, die die Entnahme von Alkohol aus Vorrichtungen, Geräten, Gefäßen, Rohren oder Räumen erschweren oder verhindern, daß die Entnahme von Alkohol verhehlt werden kann. Einfache Brenngeräte gemäß § 59 und Vorrichtungen gemäß § 85 des Alkohol - Steuer und Monopolgesetzes 1995 Alkoholsteuergesetzes mit einem Rauminhalt von mehr als zwei Liter sind in einer nicht nur vorübergehend betriebslosen Zeit zu sichern.