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Fassungsvergleich zu Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - 8. allgemeine Mittelerhöhung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - 8. allgemeine Mittelerhöhung 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.06.1995 · idF BGBl. Nr. 384/1995 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bund übernimmt im Rahmen der 8. allgemeinen Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank einen Höchstbetrag von 9 313 zusätzlichen Kapitalanteilen der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht seinen Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um einen Höchstbetrag von 56 596 883,64 Schilling.