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Fassungsvergleich zu Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - 8. allgemeine Mittelerhöhung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - 8. allgemeine Mittelerhöhung 1
§ 2neu
in Kraft ab 10.06.1995 · idF BGBl. Nr. 384/1995 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.